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MARTINA ARNDT

Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin

Jugendstrafrecht

Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Das Jugendgerichtsgesetz wird im Strafverfahren grundsätzlich auf junge Menschen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und bis 18 Jahren alt waren angewandt. Bei Jungen Menschen ab 18 Jahren bis Ende 20 ( Heranwachsende) muss das Jugendgericht von sich aus prüfen, ob das Jugendgerichtsgesetz Anwendung findet oder nicht. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Strafen für Heranwachsende, sollten sie einem Jugendlichen gleichgestellt werden erhebliche Vorteile bringen kann, muss die Verteidigung darauf hinwirken, dass von Strafen die gegen Erwachsene verhängt werden können abgesehen wird.

Jugendstrafverteidigung

Da Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einige Besonderheiten aufweisen empfiehlt es sich einen mit dem Jugendstrafrecht vertrauten Anwalt aufzusuchen.

Die Gründe liegen für die Betroffenen nicht immer gleich auf der Hand, handelt es sich doch um Straftatvorwürfe die auch von erwachsenen Menschen begangen werden. Eine Besonderheit in Verfahren gegen junge Menschen ergibt sich aus der Zuständigkeit der Jugendrichter. Zuständig für Jugendliche und Heranwachsende sind die für den Stadtbezirk eingeteilten Jugendrichter, so dass man bei mehrfachen Begegnungen vor Gericht immer auf denselben/dieselbe Richter/in trifft. Ein spezialisierter Verteidiger kennt die Jugendrichter und Staatsanwälte in Berlin und arbeitet zudem eng mit der Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe zusammen. Diese Vorteile gilt es zu nutzen.

Erziehungsgedanke steht im Vordergrund
Das Jugendstrafrecht bietet für die Jugendlichen und Heranwachsenden eine Reihe von Vorteilen. So gelten nicht die Strafen die bei Erwachsenen verhängt werden können. Strafe orientiert sich in Jugendstrafverfahren vielmehr daran, was für den Jugendlichen als erzieherisch notwendig erachtet wird. Würde beispielsweise bei einem erwachsenen Täter bei einem Raub einen Freiheitsstrafe verhängt werden, so ist dies bei Jugendlichen und Heranwachsenden nicht zwingend. Hier bestehen die Einflussmöglichkeiten des Verteidigers, der darauf hinwirken kann, dass eine an dem Erziehungsgedanken orientierte Sanktion verhängt wird, die die Entwicklung des Jugendlichen unterstützen kann.

Pflichtverteidigung

Grundsätzlich hat ein Jugendlicher oder Heranwachsende Anspruch auf einen Pflichtverteidiger wenn eine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr droht, das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet, der Jugendliche in Untersuchungshaft kommt oder die Sach - und Rechtslage schwierig ist. Auch hier sollte man darauf achten, dass die Verteidigung von einem Anwalt übernommen wird, der Erfahrungen bei der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden hat. Einen Pflichtverteidiger kann man sich selbst aussuchen, es besteht keine Verpflichtung einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen.

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